Gräfin-Emma-Stiftung
Um auf Dauer den Erhalt des Bürgerparks zu sichern, wurde vom Bürgerparkverein die „Gräfin-Emma-Stiftung zur Erhaltung des Bremer Bürgerparks“ im November 2000 ins Leben gerufen. Diese soll nach dem Erreichen eines Sockelbetrages eine ergänzende Sicherung der Finanzierung des Bürgerparks und Stadtwaldes ermöglichen. Dabei ist das großzügige Beispiel der Gräfin Emma wegweisend.
Ihr Vermögen oder Teile davon können Sie der Gräfin-Emma-Stiftung überschreiben oder vererben, um so nach Ihrem Ableben in Ihrem Sinne gemeinnützige Projekte zu unterstützen. Der Bundesgesetzgeber hat vor einiger Zeit die Rahmenbedingungen hierzu deutlich verbessert. Gemäß der hanseatischen Tradition ist Bremen nach Hamburg die Stadt mit den meisten Stiftungen in Deutschland. Über 200 Stiftungen dienen dem Gemeinwohl dieser Stadt, so auch im besonderen Fall die Gräfin Emma Stiftung dem Bürgerpark.
Zusätzlich zum bekannten Spendenabzug sind Zuwendungen an eine steuerbefreite Stiftung zur Förderung gemeinnütziger Zwecke, wie der Grafin-Emma-Stiftung, bis zu einer Höhe von 20.450 Euro im Kalenderjahr als Sonderausgaben abzugsfähig.
Wenn ererbtes Vermögen innerhalb von 2 Jahren nach Erbfall in die Stiftung eingebracht wird, ist es von der Erbschaftssteuer befreit.
Die Stiftung wird verwaltet durch die Sparkasse Bremen und steht unter ständiger Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde des Senators für Inneres und Sport.
So schließen Sie sich Spendern mit großem Herz an, deren Namen noch heute die Bauwerke im Bürgerpark bezeichnen.
Für Informationen über die Gräfin-Emma-Stiftung rufen Sie uns bitte an. Gerne sprechen wir mit Ihnen persönlich und schicken Ihnen Informationsunterlagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gräfin-Emma-Stiftung -> www.buergerpark.de/stiftung/
Gräfin-Emma-Stiftung
Bürgerpark (Schweizerhaus)
28209 Bremen
Telefon: 0421 / 34 15 97